Wenn die medizinische Behandlung der Krebserkrankung abgeschlossen ist, beginnt die Phase der Nachsorge. Hierzu gehören regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen und spezielle Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch Beratung und Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemen.
Diese Nachsorgeuntersuchungen dienen
der möglichst frühzeitigen Erfassung und Behandlung von tumor- und therapiebedingten Nebenwirkungen,
der Kontrolle der Krebserkrankung,
und dem möglichst frühzeitigen Erkennen eines Wieder- auftretens des
Tumors (Rezidiv).
In der Regel haben Patienten im Anschluss an die Krebsbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation.
Zur Rehabilitation zählen Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken, aber auch ambulante Angebote und weitere Unterstützungen. Ziel solcher Rehabilitationsmaßnahmen ist es, die akuten Auswirkungen der Behandlung zu bessern, die körperliche Leistungsfähigkeit soweit wie möglich wiederherzustellen und Langzeitfolgen möglichst vorzubeugen.
Zusätzlich sollen die Patienten auch Hilfestellungen bei der Erkrankungsverarbeitung erhalten.
Mögliche Rehabilitationsmaßnahmen sind beispielsweise Krankengymnastik, Atemgymnastik, Massagen, Inhalationstherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Entspannungsübungen, Einzel- und Gruppengespräche, aber beispielsweise auch Gespräche mit dem Berufsberater.
Sehr empfehlenswert ist die sogenannte Anschlussheilbehandlung. Hierunter versteht man Behandlungen in speziellen Rehabilitationskliniken unmittelbar oder kurz nach der akuten Behandlung im Krankenhaus. Diese Kuren dauern in der Regel drei bis vier Wochen. Unter Umständen können die Kuren auch ambulant durchgeführt werden, d. h. der Patient kann abends nach Hause gehen.
Allerdings ist für einen umfassenden Behandlungs- erfolg ein stationärer Aufenthalt sehr sinnvoll.
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